Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz zustehende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe
die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen
legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder
die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz zustehenden Aufgaben
nachlesen im Grundgesetz Art. 21
Medienpräsenz
Parteien sind für die Wahlen verantwortlich und üben einen Einfluss auf die öffentliche Meinung des Bürgers aus, dadurch fördern sie die politische Beteiligung.
Die Zeitungsseite zeigt eine Wahlwerbung der SPD, die die Bürger überzeugen soll, dass nur mit der SPD ein kompetenter Kanzler für Deutschland gestellt werden kann. Diese Behauptung stützt die SPD auf einen von Meinungsforschungsinstituten erstellten Vergleich zwischen Kanzler Schröder und Herausforderin Angela Merkel
Integration des Bürgers in die politische Gesellschaft
Demokratische Gesellschaft befindet sich stets in Gefahr auseinander zufallen, durch auseinanderstrebende Schichten, Gruppen und einzelnen Glieder
Durch Integration des Bürgers sollen solche Gefahren des gesellschaftlichen Zerfalls vermindert werden und die Existenz der politischen Gesellschaft als politische Einheit gesichert werden
In der Parteiendemokratie ist die Integration vor allem den politischen Parteien aufgegeben
Sie sollen den Bürger an die politische Gesellschaft heranführen, seine Unwissenheit bekämpfen und ihn mit den jeweiligen politischen Situationen, den daraus resultierenden notwendigen politischen Handelungen und Handlungsmöglichkeiten vertraut machen
Sie versuchen die auseinanderstrebenden Interessenlagen auszugleichen, indem sie die Interessen der sozialen Gruppen (Wirtschaftsgruppen, kulturellen Gruppen), insbesondere wenn sie als Verbände organisiert sind, auffangen und Prioritäten des Parlaments-, Regierungs- und Verwaltungshandelns setzten
Zur Integrationsfunktion gehört, dass die Parteien für eine kontinuierliche Verbindung zwischen Regierung und Parlament und der Gesamtgesellschaft sorge kann
Machen die Bürger mit dem Plänen, Handeln, Vorhaben von Regierung und Parlamentmehrheit vertraut oder auf Fehlentwicklungen aufmerksam
Natürlich werden die Regierenden auch durch die Parteien informiert, welche Probleme innerhalb der Gesellschaft einer politischen Lösung aufgetreten sind, wie sich Regierungs- und Parlamententscheidungen ausgewirkt haben und wie das Verwaltungshandeln zu gestalten ist
Es ist wichtig, dass keine Unwissenheit zwischen Regierten und Regierenden auftritt
Erläutern Sie die herausgehobene verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien im Vergleich zu den anderen Trägern der politischen Willensbildung!
Politische Willensbildung ist ein Prozess, an dem Gesellschaft und das Parlament beteiligt sind.
Sie beschreibt den Weg eines politischen Willen von der Basis (Bürger, Gesellschaft) bis zur Umsetzung dieses Willens in Gesetze oder andere Entscheidungen durch das Parlament.
Die Willensbildung des Volkes ist im Ursprung nicht an eine politische Partei gebunden.
Das Volk kann seinen Willen auch über andere Träger politischer Willensbildung zum Ausdruck bringen.
Zu den anderen Trägern gehören Verbände, Bürgerinitiativen, Soziale Bewegungen, Öffentlichkeit, Wissenschaft und die Meinungsforschung.
Nach § 9 GG hat jeder Bürger das Recht einen Verein oder eine Gesellschaft zu gründen.
Ein funktionierendes Parlament als gesetzgebendes Organ eines Staates kann jedoch schlecht funktionieren, wenn der politische Willen des Volkes nicht in geeignete Kanäle (Parteien) gelenkt wird.
Möchte ein Träger der politischen Willensbildung nach § 9 GG einen Parteistatus erhalten, damit die Möglichkeit bekommen in das Parlament gewählt zu werden, müssen deren Ziele verfassungskonform sein.
Jede Parteigründung und jede bestehende Partei muss sich am §21 GG messen lassen.
Eine Partei muss die freiheitlich demokratische Grundordnung anerkennen. Dazu gehören mindestens:
die Achtung der Menschenrechte,
die Volkssouveränität,
die Gewaltenteilung,
die Verantwortlichkeit der Regierung,
die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
die Unabhängigkeit der Gerichte,
das Mehrparteienprinzip sowie
die Chancengleichheit aller politischen Parteien.
Die Gründung von Parteien in der BRD ist nach § 21 GG frei. Jede Gruppe von Menschen kann sich zu einer Partei zusammenschließen.
Die innere Ordnung einer Partei muss demokratischen Grundsätzen genügen, über Mittel und Vermögen ist öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Das GG schließt nur Gründungen solcher Parteien aus, die der demokratischen Grundordnung entgegenstehen oder sich verfassungsrechtlich verbotene Ziele gesetzt haben.
Verfassungsrechtliche Einwände müssen schon fundamentalen Charakter haben, bevor eine Parteigründung nicht zugelassen oder eine bestehende Partei vorboten wird.
Gibt eine Partei den politischen Willen der Mehrheit des Volkes wieder, bekommt sie die meisten Wählerstimmen und wird die Regierung stellen. Sie ist Regierungspartei.
Andere Parteien, die nicht oder nicht genügend Wählerstimmen an sich binden konnten, sind entweder Oppositionspartei im Parlament oder im Parlament gar nicht vertreten.
Die Willensbildung im Parlament wird auf unterster Ebene durch Arbeitsgruppen und –kreise durchgeführt.
Die dort gefassten Beschlüssen werden dann der Gesamtfraktion vorgelegt und nach abschließender Meinungsbildung vor dem Parlament eingebracht.
Die Parteien sind in ihrer politischen Willensbildung den Einflüssen anderer Träger der politischen Willensbildung ausgesetzt.
Sie sind auf Informationen angewiesen, sehen sich Forderungen gegenüber oder bekommen Unterstützung für ihre Ideen.
Es ist die Aufgabe von Parteien als Repräsentanten einer breiten Wählerschaft die Interessen ihrer Wähler wahrzunehmen und diese im Parlament einzubringen.