
Um die Gleichwertigkeit von ECDIS Anlagen und Papierprodukten zu gewährleisten, müssen die an Bord aufgestellte ECDIS- Anlagen von einer für die Baumusterprüfung amtlich benannten Stelle gemäß den Anforderungen der IMO und der IEC (International Electrotechnical Commission) geprüft und zugelassen sein.
Folgenden Standards definieren die entsprechenden Anforderungen:
Ist auf Grund fehlender Abdeckung eines Seegebiets mit ENC Daten eine Navigation im ECDIS Modus nicht möglich, können ersatzweise amtliche Rasterkartendaten (RNC) im RCDS Modus verwendet werden. Für diesen Fall ist ein reduzierter Satz amtlicher Papierseekarten an Bord mitzuführen (Empfehlungen siehe Hafenstaatenkontrolle).
